top of page

IT-Audit

Die Digitalisierung betrifft uns alle

Die Digitalisierung schreitet voran. Kein Unternehmen kann heute gänzlich auf IT-gestützte Arbeitsabläufe verzichten. Damit entstehen wertvolle Datenbestände, die vom Unternehmen ausgewertet und profitabel genutzt werden können. Gleichzeitig sind die Datenbestände Grundlage Ihres Rechnungswesens, mit dem Sie ihren Gewinn und Ihr zu versteuerndes Einkommen ermitteln.

Das Finanzamt verlangt eine IT-Dokumentation

Die Finanzverwaltung verlangt, dass alle IT-gestützten Prozess, die in das Rechnungswesen einfließen, aufgeschrieben und bei Änderungen aktualisiert werden müssen. Auch die genutzten IT-Systeme sind mit Ihren Anwendungs- und Systemdokumentationen in die sog. Verfahrensdokumentation aufzunehmen. Wird keine Verfahrensdokumentation erstellt, nimmt das Finanzamt Schätzungen vor. In der Praxis wurde in Einzelfällen der Gewinn bereits um 3% des Umsatzes erhöht. Ein langjähriger Rechtsstreit vor den Finanzgerichten dürfte wenig sinnvoll sein. Insofern ist es wichtig, sich rechtzeitig auf die verschärfte Rechtslage einzustellen.

Wir beraten Sie gerne bei der Einrichtung einer Verfahrensdokumentation, die den Anforderungen der Finanzverwaltung nach den sog. Grund­sät­zen zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Da­ten­zu­griff (GoBD) entspricht.

IT-Sicherheit wird immer wichtiger

So sehr die Nutzung von Computern und Internet die Produktivität der Unternehmen steigert, so sehr ist sie auch durch Angriffe von sog. Hackern gefährdet. Fast täglich liest man in der Wirtschaftspresse von Cyber-Attacken, Datendiebstahl und Erpressungstrojanern. Insofern ist es von äußerster Wichtigkeit, das jedes Unternehmen seine IT-gestützen Geschäftsprozesse ausreichend schützt. IT-Prozesse und IT-Sicherheit sind heute untrennbar miteinander verbunden. Die Tatsache, dass ein Unternehmen kontinuierlich einen angemessenes Mindest-Schutz-Niveau aufrecht erhält, wird zunehmend zu einem klaren Wettbewerbsvorteil. 

Wir prüfen Ihren IT-Set-Up und Ihre IT-bezogenen Prozesse

Wir unterstützen Sie, indem wir IT-Prüfungen v.a. nach IDW PS 330 durchführen. Dies ist der wichtigste Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer, der auch im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen anzuwenden ist. Unabhängig von einer Prüfungspflicht ist es sinnvoll, die Angemessenheit seiner IT-Prozesse von einer unabhängigen Stelle nach anerkannten Methoden überprüfen zu lassen. Dies kann Ihnen dabei helfen, Ihre IT besser aufzustellen.

Dabei geht es nicht darum, aus Sicht eines Informatikers rein technische Informationen auszuwerten und Sie mit schwer verständlichen Fachbegriffen zu überladen. Die meisten Probleme entstehen daraus, dass a) die IT-Abläufe nicht zu dem Geschäftsmodell passen, b) die Mitarbeiter keine klaren Anweisungen darüber haben, was sie dürfen und was nicht und c) IT-Mitarbeiter sich aufgrund der speziellen Materie teilweise keiner echten Kontrolle im Unternehmen unterliegen. All dies sollte analysiert und schrittweise in die richtige Richtung gelenkt werden. Nur so kann man die Vorteile der zügig voranschreitenden Digitalisierung voll auskosten und die Risiken aus Cyber-Angriffen im Griff behalten.

bottom of page